Eintragung als Ausbildungseinrichtung zum/r MediatorIn
Das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz teilt mit, dass ikb – Institut für Kommunikation und interkulturelles Beziehungsmanagement nach § 24 Abs. 1 und 3 ZivMediatG für die Dauer von längstens fünf Jahren in die Liste der Ausbildungseinrichtungen eingetragen worden ist.